Damit sich etwas ändert, geh’ wählen!
Die Wirtschaftskammerwahl findet in Wien von 3. bis 5. März 2020 statt.
Die SVA ist für Sie ein Reizwort? Soll die Wirtschaftskammer ihre Struktur verschlanken, damit Sie weniger Grundumlage zahlen müssen? Finden Sie Kurzzeit-Mietverträge für Geschäfte unfair und fordern Sie gerechte Regeln für Online-Riesen wie Amazon & Co.? Sie haben es in der Hand. Damit sich in der SVA, in der Wirtschaftskammer, bei Mieten und Digitalisierung etwas ändert, gehen Sie wählen!
So können Sie wählen:
Wer kann an der WKÖ-Wahl teilnehmen?
An der Wirtschaftskammerwahl können alle Mitglieder teilnehmen, wenn sie eine aktive Gewerbeberechtigung haben oder wenn sie erfolgreich die Aufnahme in die Wählerliste beantragt haben (bei ruhender Berechtigung).
Was wird gewählt?
Bei der WKÖ-Wahl wählen Sie Ihre direkte Fachgruppen-Vertretung. Wenn Sie also für zwei Fachgruppen aktive Gewerbeberechtigungen haben, dann füllen Sie pro Fachgruppe einen Stimmzettel aus.
Wie kann ich an der WKÖ-Wahl teilnehmen?
Um zu wählen, können Sie eine Wahlkarte beantragen oder von 3. bis 5. März 2020 in ein Wahllokal gehen.
Wie beantrage ich eine Wahlkarte?
Wenn Sie eine Einzelunternehmerin/ein Einzelunternehmer sind, dann füllen Sie den Antrag "Wahlkartenantrag für Einzelunternehmen" aus. Für Gesellschaften etc. gilt: Einfach den Antrag "Wahlkartenantrag für Gesellschaften und sonstige Rechtsträger" ausfüllen.
Die Formulare stehen am Anfang des Artikels zum Download bereit. Sie können sie zudem per E-Mail unter office@swv.org (Betreff "Wahlkartenantrag") bestellen. Bitte geben Sie Ihren Firmennamen oder Ihre WKÖ-Mitgliedsnummer an.
Achtung: Bei mehreren gewerberechtlichen Geschäftsführern gilt, dass zur Ausübung des Wahlrechts ein handelsrechtlicher Geschäftsführer, Gesellschafter, Prokurist, Vorstandsmitglied oder ein Aufsichtsratsmitglied bevollmächtigt wird. Gibt es im Unternehmen nur einen gewerberechtlichen Geschäftsführer, so kann auch dieser das Wahlrecht ausüben.
Der Antrag muss firmenmäßig gekennzeichnet sein.Wahlkarten können bei postalischer Zustellung bis 24. Februar 2020 und bei persönlicher Abholung bis 2. März 2020 bestellt werden.
Die Wirtschaftskammer schickt Ihnen Ihre Wahlkarte im Februar 2020 direkt zu.
Wo gebe ich meine Wahlkarte ab?
Die ausgefüllte Wahlkarte muss per Post an die Wirtschaftskammer Wien gesendet werden und dort spätestens zum Wahlschluss (5. März 2020, 23 Uhr) eingelangt sein.
Was muss ich tun, wenn ich eine Wahlkarte beantragt habe, sie aber nicht mehr finde?
Sie können, anders als bei der Nationalratswahl, in ein Wahllokal gehen und wählen – auch wenn Sie die Wahlkarte nicht mehr finden oder diese nicht fristgerecht erhalten haben.
Wo finde ich mein Wahllokal?
In Wien gibt es 34 Wahllokale, Sie können in jedem Ihre Stimme abgeben. Die Wahllokale haben von 3. bis 5. März 2020 jeweils von 8 bis 20 Uhr geöffnet.
Übersicht über die Wahllokale in Wien.
Was muss ich zum Wählen im Wahllokal mitnehmen?
Bei natürlichen Personen reicht ein Lichtbildausweis. Bei Gesellschaften muss zum Lichtbildausweis eine auf Ihren Namen lautende firmenmäßig gezeichnete Wahlvollmacht mitgebracht werden.
Muss ich selber ins Wahllokal gehen oder darf ich jemanden bevollmächtigen?
Als natürliche Person müssen Sie selbst ins Wahllokal gehen. Alle juristischen Personen und sonstige Rechtsträger müssen zur Ausübung des Wahlrechts eine/n GesellschafterIn, eine/n GeschäftsführerIn, ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied oder einen Prokuristen/eine Prokuristin bevollmächtigen.